Wandlung

Wandlung von Kfz und Wandlung allgemein

Als Wandlung bezeichnet man die Aufhebung eines Kauf- oder Werkvertrages. Dies bedeutet, der Kunde hat bei einem bestehenden Mangel an einer Kaufsache einsogenanntes Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag.

Voraussetzungen für die Wandlung

Bis Ende 2001 konnte ein Käufer eine Kaufsache die mangelhaft war zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen, aber nur, wenn der Mangel beim Kauf schon vorhanden war und der Kaufvertrag rechtsgültig war.

Ebenso lagen die Voraussetzungen zur Wandlung vor, wenn dem Verkäufer der Mangel an der Kaufsache bekannt war und er ihn verschwiegen hat. Dies nennt man arglistige Täuschung.

Der Käufer lag in der Beweispflicht, d.h. er musste nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Seit dem 01.01.2002 gilt die Schuldrechtsreform. Hier ist der Rücktritt natürlich weiterhin gegeben, aber es gelten verschiedene Paragraphen des, die hierbei berücksichtigt werden müssen.

Beispiele für die Wandlung von Kfz

Ein Mangel an einem Kfz der den Käufer zur Wandlung berechtigt, ist ein vom Verkäufer verschwiegener Unfallschaden. Der Käufer stellt im Nachhinein fest, dass das Kfz doch einen Unfall hatte, der den Wiederverkaufswert erheblich mindert. Bei diesem Beispiel hat der Käufer ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag und auf Erstattung des Kaufpreises.

Der Käufer eines Neuwagens geht von einem einwandfrei funktionierendem Kfz aus. Bei Betätigung der Sitzheizung stellt er fest, dass diese nicht warm wird. Hier besteht das Recht auf Nachbesserung. Falls diese nach 2maligen Versuchen nicht gelingt, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Weitere Beispiele sind u.a. Bremsdefekte, falsch angegebener Kilometerstand oder undichte Stellen am Kfz

Was ist zu beachten

Bei der Wandlung des Kfz ist Folgendes zu beachten:

  • Der Verkäufer hat das Recht auf 2 Nachbesserungs- bzw. Reparaturversuche
  • Der Verkäufer kann eine Nutzungsgebühr für das gefahrene Kfz verlangen
  • Entschädigung für den Verkäufer für evtl. Beulen oder Lackschäden

Bei irreparablen Mängeln muss der Verkäufer dem Rücktritt vom Kaufvertrag zustimmen. Natürlich wird er wohl erst einmal versuchen dieser Wandlung aus dem Weg zu gehen, indem er dem Kunden verspricht den Mangel zu beseitigen, doch der Kunde sollte auf jeden Fall daran denken, dass es Fristen gibt, die von beiden Seiten eingehalten werden müssen.

Bei Gebrauchtwagen ist der Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen, es sei denn, es fehlen Eigenschaften am Fahrzeug, die zugesichert waren, oder aber der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Auch ein gesondert vereinbartes Rücktrittsrecht kann vertraglich festgehalten werden.
Einen in Zahlung gegebenen Wagen kann der Käufer zurück verlangen, allerdings hat er keinen Anspruch auf Auszahlung des dafür angerechneten Geldes.

Wandlung allgemein

Wie schon beschrieben, bedeutet die „Wandlung“ den Rücktritt von einem Kaufvertrag. Dies betrifft außer Kfz natürlich auch andere bewegliche Kaufsachen oder aber bei vorliegendem Rechtsmangel gehören z.B. Wohnungen und Häuser hierzu.

Gründe für die Wandlung

Wenn man z.B. ein Laptop kauft, dieses nach einigen Tagen oder Wochen nicht mehr einwandfrei funktioniert, oder aber Gehäuseschäden, wie defekte rissige Scharniere auftreten, berechtigt es den Käufer die Nachbesserung oder aber eine Ersatzlieferung zu verlangen. Der Verkäufer hat eine Gewährleistungsfrist, die gesetzlich vorgeschrieben ist, in dem Vertrag zu erwähnen. Daraus ergibt sich, dass der Verkäufer erst einmal das Recht
auf Nachbesserung bzw. Reparatur hat. Gelingt dies nach 2 Versuchen jedoch nicht, muss er dem Käufer ein neues Gerät liefern oder aber den Kaufpreis erstatten.

Auch bei Fehllieferung gilt das Recht auf Wandlung des Vertrages. Fehllieferung bedeutet u.a., dass ein Kühlschrank anstelle eines Backofens geliefert wurde.

Bei Kaufverträgen muss zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden.

Wandlung: Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Die Garantie gibt der Hersteller auf die Kaufsache. Es ist allerdings eine freiwillige Leistung des Herstellers, die nur Ersatzlieferungen oder die Nachbesserung vorsieht.

Die Gewährleistung ist eine gesetzlich festgelegte Verpflichtung, die die kostenlose Beseitigung eines Sachmangels zusichert. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre ab Kaufdatum.

Rücktritt vom Mietvertrag

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt es bei Mietverträgen nicht. Allerdings kann man auch im Mietvertrag ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbaren. Ansonsten gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Auch die Möglichkeit eines Mietaufhebungsvertrag, eine Einigung zwischen beiden Vertragsparteien, besteht.

Ausnahmen:

Ist der Vertrag bei einem sogenannten Haustürgeschäft abgeschlossen worden, d.h.ein ein Vermieter erscheint unaufgefordert in der Privatwohnung des Mieters und dieser unterschreibt hier einen Vertrag, so hat der Mieter ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt erst, wenn beide Parteien schriftlich darüber belehrt wurden.

Beispiele für solche Verträge sind u.a. Mieterhöhungen, Mietaufhebungsverträge oder neue Mietverträge mit anderen Regelungen, die zu Ungunsten des Mieters sind.

Was ist, wenn der Mieter schon eingezogen ist?

Nach dem Einzug des Mieters besteht für beide Vertragspartner nur die Möglichkeit der ordentlichen (3 Monate) bzw. außerordentlichen Kündigung (fristlos).

Wie ist das richtige Vorgehen bei einer Wandlung, was ist zu beachten

Der Mangel muss dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden. Am sichersten ist dieses per Einschreiben, um einen Nachweis über die Zustellung zu erhalten. Es sollte eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden, die allerdings nicht zu kurz sein darf. Der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorgelegen hat. Dann hat der Verkäufer 2 Versuche den Mangel zu beseitigen. Gelingt es dem Verkäufer nicht, kann der Kunde sein Recht auf Wandlung in Anspruch nehmen.

Der Rücktritt wird ebenfalls schriftlich erklärt und mit Nachweise dem Verkäufer zugestellt.

Sind die Parteien sich einig, wird die Kaufsache zurückgegeben und der Käufer erhält den dafür gezahlten Preis vom Verkäufer zurück.

Alles zum Thema Wandlung können Sie bequem über das Menü auf der Sidebar erreichen.