Rücktritt vom Vertrag und Wandlung
Das Recht auf Wandlung bei einem Vertrag wurde mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschafft und durch die Worte „Rücktritt vom Vertrag“ ersetzt. Ein rechtsgültiger Vertrag entsteht durch die Willenserklärungen der Vertragsparteien. Dieser Vertrag ist grundsätzlich von beiden Parteien zu erfüllen. In dem Vertrag beigefügten AGBs ist in der Regel ein Passus …