Wandlung Kaufvertrag Gebrauchtwagen

Auch bei einem Gebrauchtwagenkauf hat der Käufer das Recht auf Wandlung. Allerdings ist es hier etwas schwieriger als bei einem Neuwagen, da ein Rücktrittsrecht meistens ausgeschlossen ist. Wenn der Verkäufer vertraglich eine Garantie übernommen hat, muss er aber für evtl. Mängel aufkommen. Auch bei arglistiger Täuschung, d.h. der Verkäufer hat dem Käufer einen ihm bekannten Unfallschaden, o.ä. grobe Mängel verschwiegen, ist er haftbar.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Wandlung Kaufvertrag bei Gebrauchtwagen!

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, wenn es um die Wandlung eines Gebrauchtwagens geht:

  •  Der Mangel muss beim Erwerb des Fahrzeugs vorgelegen haben
  • Der Käufer muss beweisen, dass das Fahrzeug diesen Mangel schon hatte

Rechte des Käufers bei Rücktritt vom Kaufvertrag Gebrauchtwagen!

  • Recht auf Beseitigung des Mangels
  • Minderung des Kaufpreises
  • Austausch gegen ein mangelfreies Fahrzeug

Falls die Beseitigung des Mangels nicht möglich ist, oder aber fehlschlägt kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder auch eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Rechte des Verkäufers bei Wandlung Kaufvertrag Gebrauchtwagen!

  • der Verkäufer hat das Recht auf Beseitigung des Mangels
  • der Verkäufer kann eine Nutzungsentschädigung verlangen

Die Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Wandlung eines Gebrauchtwagens erfolgt indem hier die zu erwartende Restlaufleistung des Wagens in Ansatz gebracht wird.

Beispiel zur Berechnung der Nutzungsentschädigung beim Gebrauchtfahrzeug!

Das Fahrzeug wurde mit einem Kilometerstand von 80.000 km und einem Kaufpreis 10.000 Euro erworben. Der Käufer fuhr 1000 km mit dem Wagen. Die zu erwartende Gesamtlaufleistung beträgt 200.000 km.

10.000 Euro x 1000 km : (200.000 km – 80.000 km) = 83,33 Euro.

Somit stehen dem Verkäufer 83,33 Euro als Nutzungsentschädigung zu.

Pauschalberechnungen für die Nutzungsentschädigung bei Wandlung eines Gebrauchtwagens gibt es nicht, da die Gebrauchtwagen beim Kauf unterschiedliche Laufleistungen haben.

Der Käufer muss schriftlich, unter Angabe von Gründen, erklären, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Vorher muss er dem Verkäufer allerdings mindestens 2 mal die Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels geben.

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