Wandlung im Kaufrecht

Zu den Gewährleistungsrechten eines Käufers gehörte bis Ende 2001 die „Wandlung“. Seit 01.01.2002 ist durch einige Gesetzesüberarbeitungen u.a. das Kaufrecht auch neu verfasst bzw. überarbeitet worden. Seitdem heißt es nicht mehr „Wandlung“ sondern „Rücktritt“. „Wandlung“ ist trotzdem weiterhin ein gebräuchlicher Begriff, vor allem im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen. Letztendlich ist die Bedeutung ja auch gleich geblieben und gibt Käufern weiterhin das Recht von einem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn ein Sachmangel vorliegt.

Inhaltsverzeichnis

Was zählt als Sachmangel und führt zur Wandlung im Kaufrecht

Zu den Sachmängeln zählt es, wenn eine Kaufsache nicht die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit vorweist. Es liegt ebenso ein Mangel vor, wenn ein Verkäufer, oder dessen Gehilfe, eine Sache falsch montiert hat oder aber die Montageanleitung fehlerhaft ist und es somit zu einem Mangel an der Kaufsache kommt.

Auch dann, wenn von der Menge her zu wenig geliefert wurde (3 statt bestellter 4 Stühle z.B.) oder eine andere, zwar mangelfreie Sache, anstelle der gekauften geliefert wurde, spricht man von einem Mangel.

Der Käufer muss nicht nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand, wenn dieser sich innerhalb der ersten 6 Monate zeigt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist er in der Pflicht, dem Verkäufer gegenüber dies zu beweisen.

Was kann der Käufer bei einem Mangel veranlassen

Der Verkäufer ist verpflichtet den Leistungen laut Kaufvertrag nachzukommen, daher kann der Käufer eine Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist, die der Käufer dem Verkäufer geben muss, nicht erfolgreich geschehen, besteht für den Käufer das Recht auf Wandlung.

Auch eine Kaufpreisminderung – anstelle der Wandlung – kommt in Betracht. Entschließt sich der Käufer für die Minderung, kann er später nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, auch wenn eine Nachbesserung erfolglos war.

Der Käufer erklärt dem Verkäufer in schriftlicher Form, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten will und er den Kaufpreis erstattet haben möchte.

Der Rücktritt wird gültig, wenn beide Vertragsparteien sich einig sind. Der Käufer gibt die Kaufsache an den Verkäufer heraus und erhält dafür vom Verkäufer den gezahlten Kaufpreis zurück.

Musterbrief zur Wandlung

Absender________________
An

Verkäufer / Händler
Datum

Kauf vom ……..
Kaufvertragsnr./Bestellnr.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Am …… habe ich von Ihnen ……..(Kaufsache) erhalten.
In meinem Schreiben vom ……. teilte ich Ihnen mit, dass der/die …(Kaufsache) Mängel
aufweist. Der Mangel ist trotz mehrfacher Reparaturversuche, Ihrerseits, nicht behoben.
Ich sehe davon ab, weitere Reparaturversuche zu erdulden.

Daher erkläre ich hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag und fordere Sie auf, den/die…
(Kaufsache) wieder abzuholen und mir den Kaufpreis in Höhe von ……. Euro bis zum
…………………auf folgendes Konto zu überweisen IBAN………………….., BIC……………………….zu erstatten.

Zur Abholung vereinbaren Sie bitte telefonisch unter …………………… einen Termin.

Mit freundlichem Gruß

 

Der Brief sollte mit Nachweis der Zustellung versandt werden.

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