Rücktritt Kaufvertrag Voraussetzungen

Will ein Käufer wegen eines vorliegenden Mangels an dem Kaufgegenstand, von seinem Recht Gebrauch machen und vom Kaufvertrag zurücktreten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Inhaltsverzeichnis

Vorliegender Mangel:  Rücktritt Kaufvertrag Voraussetzungen

  • zwischen dem Käufer und dem Verkäufer muss ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen sein
  • vorhandene Mängel müssen bei Übergabe der Kaufsache bestanden haben (innerhalb von 6 Monaten nach Kauf wird dies angenommen, nach Ablauf von 6 Monaten kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer das Vorliegen des Mangels bei Übergabe nachweist.)
  • erfolglose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist (Reparatur ist 2 Mal fehlgeschlagen, Ersatzlieferung ist nicht möglich)

Der Käufer muss also, wenn er den Mangel feststellt, den Käufer unverzüglich hierüber informieren. Des weiteren muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung geben, d.h. der Verkäufer kann sich innerhalb dieser Frist zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden. Entweder er bietet die Ersatzlieferung einer mangelfreien Kaufsache an, oder aber die Reparatur.

Ist die Frist zur Nacherfüllung nicht angemessen, wird sie unwirksam.

Es bedarf keiner Fristsetzung bei:

  • Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer (er lehnt Reparatur und auch Ersatzlieferung ab)
  • Unmöglichkeit der Nacherfüllung (Mangel so erheblich, dass eine Reparatur nicht möglich ist, eine Ersatzlieferung ist ebenfalls nicht möglich, weil die Ware nicht mehr lieferbar ist)
  • erfolglose Nacherfüllung
  • Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Käufer

In diesen Fällen kann der Käufer sofort von dem Kaufvertrag zurücktreten. Dies erklärt er dem Verkäufer gegenüber schriftlich (kann formlos erfolgen), mit einem Nachweis über die Zustellung.

Ausschluss vom Rücktritt Kaufvertrag

  • Wenn das Rücktrittsrecht vertraglich ausgeschlossen ist, kann natürlich kein Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgen.
  • Der Mangel an der Kaufsache muss erheblich sein, das ist z.B. der Fall, wenn die Gebrauchsfähigkeit der Sache eingeschränkt ist.
  • Wenn der Käufer den Mangel an der Kaufsache verursacht hat, z.B. durch Veränderung des Originalzustandes

Rechtsfolgen bei Rücktritt Kaufvertrag

Die Rechtsfolgen bei Rücktritt sind u.a.

  • Der Verkäufer ist von der Pflicht zur Leistung entbunden (d.h. er braucht keine Nacherfüllung leisten)
  • Der Käufer muss empfangene Leistungen zurückgeben (die Kaufsache)
  • Der Verkäufer erstattet den Kaufpreis

Die Erstattung des Kaufpreises an den Käufer und die Rückgabe der Kaufsache erfolgt Zug um Zug.

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