Weist ein gekauftes neues Fahrzeug erhebliche Mängel auf oder befindet es sich ständig wegen irgendwelcher Reparaturen in der Werkstatt, ist dies sehr ärgerlich für den Kunden. Der Wunsch nach Rücktritt vom Kaufvertrag besteht daher nicht selten.
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Was ist zu beachten bei einer Wandlung Kaufvertrag Auto?
Bei der Wandlung vom Kaufvertrag eines Autos muss der Käufer aber einiges beachten. Er muss dem Verkäufer den Mangel schriftlich anzeigen und ihn zur Nachbesserung auffordern. Ebenso muss er nachweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt des Fahrzeugs vorhanden war. Ein Wandlungs- bzw. Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn der Verkäufer innerhalb einer vom Käufer angemessenen Fristgebung, eine Beseitigung des Mangels nicht erreicht.
Es gibt allerdings auch grobe Mängel, die nicht nachbesserungsfähig sind, dann kann der Käufer Wandlung des Kaufvertrages sofort verlangen.
Die Wandlung kann durchgeführt werden, indem der Käufer das Auto zurückgibt und den dafür gezahlten Preis zurückerhält oder aber ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bekommt.
Kosten bei einer Wandlung Kaufvertrag Auto?
Nachdem die Parteien sich einig geworden sind, kommen aber noch evtl. Kosten auf den Käufer zu, denn der Verkäufer kann von ihm eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer verlangen und ebenso muss der Käufer für von ihm verursachte Schäden am Fahrzeug aufkommen.
Nutzungsentschädigung bei Wandlung Kaufvertrag Auto
Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen wird der Bruttokaufpreis zugrunde gelegt und mit den gefahrenen Kilometern mal genommen, dies wird dann durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Pkw geteilt. Die andere Berechnung basiert auf der 0,67 Prozent Formel, hier rechnet der Verkäufer dem Käufer 0,67 Prozent vom Bruttokaufpreis pro 1000 gefahrene km an.
Die 0,67 Prozent-Berechnung ist aber mittlerweile veraltet. Sie beruht auf der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht mehr als 150.000 km Gesamtlaufleistung erreicht. In der heutigen Zeit erreichen die Fahrzeuge aber immerhin schon teilweise 300.000 km Laufleistung.
Für die Wandlung von gebrauchten Autos gelten andere Bestimmungen. Eine Gewährleistung ist hier meistens ausgeschlossen. Dennoch kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde.
Auch in diesem Fall hat der Verkäufer zuerst einmal das Recht auf Nachbesserung, bevor er die Wandlung anerkennen muss.
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