Ein einmal geschlossener Kaufvertrag über ein Kfz ist grundsätzlich bindend. Aber unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten.
Inhaltsverzeichnis
Mögliche Gründe für den Rücktritt Kfz Kaufvertrag
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Käufer von einem Kfz-Kaufvertrag zurücktreten kann.
Hierzu zählen u.a.:
- das Fahrzeug ist nicht mehr lieferbar oder schon anderweitig verkauft (wenn z.B. eine bestimmte Farbe gewünscht war)
- das Fahrzeug weist grobe Mängel auf (hier sind keine kleinen, zu behebende Mängel gemeint)
- dem Fahrzeug fehlen Eigenschaften, die vom Verkäufer zugesichert waren (Sitzheizung u.a.)
- arglistige Täuschung (der Verkäufer verschweigt z.B. einen Unfallschaden)
- Verweigerung des Verkäufers, den Mangel zu beheben
- abgelaufene Frist zur Nachbesserung
- oder aber Verzug (das Fahrzeug kann erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert werden, als ursprünglich vereinbart)
Wie geht man bei einem Rücktritt vor
Bei Mängeln am Fahrzeug gilt aber grundsätzlich die Regel -Nachbesserung vor Wandlung-, d.h. der Käufer muss dem Verkäufer den Mangel schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung geben. Wenn die Nachbesserung nach 2 Versuchen nicht gelungen ist, kann der Käufer den Rücktritt vom Kfz Kaufvertrag verlangen oder aber eine Minderung des Kaufpreises fordern. Der Verkäufer kann dem Käufer auch die Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeuges anbieten.
Der Rücktritt muss dem Verkäufer schriftlich erklärt werden.
Welche Kosten entstehen durch den Rücktritt Kfz Kaufvertrag
Dem Käufer können durch das mangelhafte Fahrzeug Kosten entstanden sein, wie z.B. Leihwagengebühren, weite Anfahrtswege zur Werkstatt. Diese muss der Verkäufer ihm u.U. erstatten. Der Käufer hat den Verkäufer für von ihm bereits gefahrene Kilometer zu entschädigen und auch
für durch ihn entstandene Schäden am Fahrzeug. Dies können Lackkratzer und Beulen sein. Die Rückabwicklung erfolgt indem der Käufer das Fahrzeug zurückgibt und der Verkäufer den Kaufpreis erstattet, falls keine Ersatzlieferung vereinbart wird.
Ausschluss vom Rücktritt Kfz Kaufvertrag
Wenn die Mängel durch vom Käufer vorgenommene Veränderungen am Fahrzeug entstanden sind, wie z.B. Tuning, dann besteht kein Rücktrittsrecht. Ebenso ausgeschlossen ist der Rücktritt, wenn die Gewährleistungspflicht nicht Vertragsbestandteil ist.
Alles zum Thema Rücktritt finden sie auf den folgenden Seiten.
- Rücktritt Kaufvertrag Kfz wegen Sachmangel
- Rücktritt Kaufvertrag laut BGB
- Rücktritt Kaufvertrag Voraussetzungen
- Rücktritt Kfz Kaufvertrag
- Rücktritt Kfz Kaufvertrag privat
- Rücktritt Kfz-Versicherung
- Rücktritt von Online-Kaufverträgen
- Rücktrittsrecht Kfz-Kaufvertrag
- FAQ Fragen und Antworten zum Thema Rücktritt