Wandlung Kaufvertrag nach Sachmangel

Ehepaar B hat sich neue Möbel für ihr Wohnzimmer gekauft. Seit dem Kauf sind nun 6 Wochen vergangen und die Freude ist groß, als das Möbelhaus die Lieferung für den nächsten Tag ankündigt.
Leider kam dann die erste Enttäuschung schon, als die Möbel alle ausgepackt waren. Ehepaar B bemerkte, dass ein kleiner Schrank fehlt. Die Leute vom Möbelhaus sagten, das es alles gewesen wäre, was sie für das Ehepaar mitbekommen hätten.

Als der große Schrank dann fertig aufgebaut war, musste Ehepaar B feststellen, dass eine der Türen eine völlig andere Farbe hat als die anderen.

Wandlung Kaufvertrag: Ihre Rechte

Die Mängel, die im vorliegendem Fall auftraten gehören zu den Sachmängeln, da die Lieferung nicht vollständig ist und auch nicht dem entspricht, was Ehepaar B gekauft hat (falsche Farbe der Schranktür)

Welche Rechte kann Ehepaar B in Anspruch nehmen?

Da im vorliegendem Fall offensichtlich ein Sachmangel vorliegt, kann das Ehepaar B den Verkäufer, also das Möbelhaus schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen, indem er eine Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist leistet.

Eine Nacherfüllung kann in Form von Ersatzlieferung, oder Nachbesserung erfolgen. Die Entscheidung über die Art der Nacherfüllung trifft der Verkäufer. Da im vorliegendem Fall eine Reparatur entfällt, muss er eine Ersatzlieferung vornehmen.

Verstreicht die Frist ohne erfolgreiche Nacherfüllung seitens des Verkäufers, oder ist der Kaufgegenstand nicht mehr lieferbar, kann Ehepaar B weitere Rechte in Anspruch nehmen.

Wie erfolgt die Wandlung Kaufvertrag?

Nach 3 Wochen teilte das Möbelhaus dem Ehepaar mit, dass die Möbel nicht mehr lieferbar sind.

Ehepaar B hat sich entschieden, vom Kaufvertrag zurückzutreten und teilt dies dem Verkäufer schriftlich, unter Angabe des Mangels an den gekauften Möbeln, mit.

Das Möbelhaus muss, wenn es nicht in der Lage ist, den fehlenden Schrank zu beschaffen und die defekte Tür zu ersetzen, dieser Wandlung zustimmen, da es in der Gewährleistungspflicht steht.

Die Möbel werden wieder abgeholt und der Käufer bekommt seinen Kaufpreis erstattet. Die Kosten für die Abholung der Möbel und für die Wege muss der Verkäufer tragen.

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