Immer mehr Menschen kaufen heutzutage im Internet ein. Dies spart Zeit und ist bequem, außerdem ist es zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Für Käufe aus dem Internet gelten besondere Bestimmungen, zusätzlich zu denen, die der Käufer bei Abschluss von Kaufverträgen ohnehin schon hat. Dies gilt besonders für den Fall, dass eine gelieferte Ware mangelhaft ist, denn hier ist der Rücktritt von Online-Kaufverträgen möglich.
Inhaltsverzeichnis
Bestimmungen für Online-Käufe und den Rücktritt von Online-Kaufverträgen
Bei einem im Internet abgeschlossenem Kaufvertrag hat der Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist kann die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgesandt werden.
Begründet ist dieses Widerrufsrecht dadurch, dass der Käufer einer Ware aus dem Internet , nicht die Möglichkeit hat, den Artikel genau anzusehen und die Qualität zu beurteilen. Diese Möglichkeit hat er erst, wenn der Artikel bei ihm eintrifft. Im Geschäft kann er die Ware ansehen, auf Qualität prüfen und sich dann entscheiden, ob er den Artikel kaufen möchte.
Alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte bestehen außerdem auch bei einem Online-Kaufvertrag.
Rücktritt von Online-Kaufverträgen: Was ist, wenn die Ware Mängel aufweist
Tritt der Mangel innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist auf, oder ist bei Eintreffen beim Käufer schon offensichtlich, kann der Käufer den Artikel zurücksenden.
Wenn der Mangel später auftritt, gelten für Online-Kaufverträge die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Kaufverträgen auch:
- es muss ein rechtsgültiger Kaufvertrag vorliegen
- der Kaufgegenstand muss einen Mangel aufweisen, der bei Übergabe an den Käufer schon vorhanden war
- Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben
Hierzu teilt der Käufer dem Verkäufer nun schriftlich mit, dass die Ware mangelhaft ist und das er von seinem Recht gebrauch macht, eine Nacherfüllung zu fordern. Für die Nacherfüllung muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Der Verkäufer kann die Ware entweder umtauschen in eine mangelfreie Ware (Ersatzlieferung) oder er bietet dem Käufer die Reparatur (Nachbesserung) an.
Wann kann man von dem Vertrag zurücktreten
Hat der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen können, aber auch keine mangelfreie Ware geliefert, kann der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Auch wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnt hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
Hierzu muss er dem Verkäufer wieder schriftlich eine Erklärung schicken, mit dem Nachweis, dass der Verkäufer diese erhalten hat und zum Ausdruck bringen, dass er vom Vertrag zurücktreten will.
Sind Käufer und Verkäufer sich einig, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, erstattet der Verkäufer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück und erhält im Gegenzug seine Ware.
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