Der Kauf eines Kfz von einer Privatperson birgt so einige Risiken. Oftmals enthalten die Vordrucke, die für private Autoverkäufe verwendet werden, Aussagen wie z.B. „gekauft wie besehen“ . Ebenso wie etwaige Gewährleistungsansprüche sind die Möglichkeit der Rückgabe und bestimmte Fristen meistens ausgeschlossen. Dennoch gibt es die Möglichkeit auf Rücktritt vom Vertrag, wenn vertragliche vereinbarte oder mündlich zugesagte Eigenschaften des Kraftfahrzeuges fehlen. Bei mündlichen Vereinbarungen sollte der Käufer eine Person dabeihaben, die später als Zeuge auftreten kann.
Inhaltsverzeichnis
Wann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten
Stellt der Käufer fest, dass der Wagen Mängel hat, die vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurden, wie z.B. die Zusicherung, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu verlangen. Ebenso gilt dies Recht bei gravierenden Mängeln die den Gebrauch des Fahrzeugs einschränken, aber nicht für „normale“ Verschleißerscheinungen. Bei kleineren Mängel, die die Fahreigenschaften des Kfz nicht beeinflussen, kann der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Wie zeigt man die Mängel an und formuliert den Rücktritt Kfz Kaufvertrag privat
Wenn der Käufer einen Mangel feststellt, so muss er ihn dem Verkäufer unverzüglich, am besten schriftlich, mitteilen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag sollte auf jeden Fall in schriftlicher Form erfolgen und dem Verkäufer mit Nachweis zugehen. Kommt es dann tatsächlich zur Rückabwicklung des Vertrages, muss der Verkäufer dem Käufer evtl. entstandene Kosten erstatten, wie z.B. den Kauf neuer Reifen, weil die vorhandenen nicht mehr verkehrssicher waren.
Pflichten des Käufers bei privaten Kfz-Kaufverträgen
Auch der Käufer hat bei einem privaten Autokauf an gewisse Regeln zu halten.
Ist ein Kaufvertrag unterzeichnet, das Fahrzeug aber noch nicht abgeholt, kann der Käufer es sich nicht anders überlegen, weil er z.B. ein besseres Angebot bekommen hat. Er ist verpflichtet den Wagen zu bezahlen und abzuholen, da auch Privatverkäufern, bei Nichteinhaltung, Kosten entstehen können.
- Beispiel: Der Verkäufer hat das Fahrzeug inseriert und dafür eine Gebühr bezahlt. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages hat er evtl. nachfolgenden Interessenten eine Absage erteilt und die Anzeige löschen lassen.
Somit würden ihm Kosten für das Schalten einer neuen Anzeige entstehen und er hat evtl. potentielle Käufer verloren
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