Will der Käufer eines Kraftfahrzeuges von dem Kaufvertrag zurücktreten, so hat er unter bestimmten Voraussetzungen, laut BGB das Recht dazu, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Wandlung“ immer noch im Zusammenhang mit der Rückabwicklung vom Kaufvertrag, gerade in Bezug auf Kfz, verwendet. Nach neuem Recht, das im Januar 2002 im Zuge der Schuldrechtsreform inkraft trat, heißt die Wandlung jetzt „Rücktritt“, hat aber letztendlich die gleiche Bedeutung und auch die gleichen Folgen.
Inhaltsverzeichnis
Was muß beim Rücktrittsrecht Kfz-Kaufvertrag vorausgesetzt sein
- Der Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag ist nur möglich, wenn das Fahrzeug sich im Originalzustand befindet. D.h. der Käufer darf keine Veränderungen durch z.B. den Einbau von zusätzlichen Teilen oder aber Motortuning u.ä. vorgenommen haben. Denn auch solche Veränderungen können die Ursache für den Mangel sein.
- Weiterhin muss ein rechtsgültig geschlossener Vertrag vorliegen.
- Der Mangel muss bei Übergabe an den Käufer vorgelegen haben
Der Rücktritt ist auch bei einem Gebrauchtwagenkauf möglich. Allerdings nur dann, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat (Kilometerstand ist falsch, Unfallschaden), da im Allgemeinen das Rücktrittsrecht bei Gebrauchtwagenkäufen ausgeschlossen ist.
Auch dann, wenn dem Fahrzeug vom Verkäufer ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen, kann vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden.
Rücktrittsrecht Kfz-Kaufvertrag: welche Kosten entstehen bei Inanspruchnahme
Kosten vor dem Rücktritt entstehen dem Käufer in der Regel nicht, denn die Kosten, die durch die Nachbesserung entstehen, fallen unter die Gewährleistungsansprüche und sind somit vom Verkäufer zu tragen.
Bei Gebrauchtwagen sieht es etwas anders aus: Hier werden die Gewährleistungsansprüche üblicherweise ausgeschlossen, die Kosten, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen, bleiben meistens am Käufer haften.
Dem Rücktritt muss grundsätzlich die Möglichkeit zur Nacherfüllung vorausgehen. Der Käufer teilt dem Verkäufer schriftlich mit, dass das Fahrzeug einen Mangel hat und er ihm eine Frist setzt, um diesen Mangel zu beseitigen. Zwei Versuche hat der Verkäufer hierfür, er kann die Nacherfüllung aber auch leisten, indem er den Käufer ein mangelfreies Fahrzeug als Ersatz liefert.
Kann der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen und auch kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug liefern, ist dies ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung ohnehin, berechtigt dies den Käufer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag.
Rechtsfolgen nach Rücktritt Kfz-Kaufvertrag
Die Folgen des Rücktritts sind:
- der Verkäufer ist nicht mehr verpflichtet, die Nacherfüllung zu erbringen
- das Fahrzeug muss an den Verkäufer zurückgegeben werden
- der Verkäufer erstattet den Kaufpreis
Vom Kaufpreis kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer abziehen und ebenfalls für Schäden am Fahrzeug, für die der Käufer verantwortlich ist.
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