Rücktritt Kaufvertrag Kfz wegen Sachmangel

Stellt der Käufer eines Kfz nach einiger Zeit fest, das Fahrzeug einen Mangel hat, berechtigt es ihn zur Inanspruchnahme seiner Gewährleistungsrechte. Bei einem erheblichen Mangel kann dies zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag führen.

Zuerst einmal sollte festgestellt werden, wie erheblich der Mangel ist. Bei einem Motorschaden oder zu geringer Motorleistung liegt in jedem Fall ein erheblicher Mangel vor.  Fehlen z.B. nur die Fußmatten, ist es ein geringer, schnell zu behebender Mangel.

Bei Gebrauchtwagen muss man allerdings, ab einem gewissen Fahrzeugalter, mit Mängeln rechnen. Meistens sind diese durch Verschleiß verursacht.

Inhaltsverzeichnis

Richtiges Vorgehen bei Feststellung eines Mangels

Der Käufer setzt den Verkäufer von den Mangel in Kenntnis und verlangt unter Fristsetzung die Nacherfüllung. Die Kosten für die Nacherfüllung muss der Verkäufer, für den Fall, dass eine Gewährleistung vertraglich vereinbart ist, tragen. Hierzu zählen Kosten für die Reparaturen, aber auch Kosten die im Zusammenhang mit der Beschaffung eines mangelfreien Ersatzfahrzeuges stehen. Eine Gewährleistung ist bei Gebrauchtwagen oftmals ausgeschlossen, oder kürzer als zwei Jahre.

Fehlschlagen der Nacherfüllung und Folgen

Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Verkäufer die Frist nicht einhält oder es unmöglich ist, die Nacherfüllung zu leisten.

Wenn der Verkäufer nach 2 Reparaturversuchen den Mangel nicht beseitigen konnte und auch kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, welches mangelfrei ist, liefern konnte, ist der Käufer berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Sofortiger Rücktritt Kaufvertrag Kfz wegen Sachmangel

Es kann auch vorkommen, dass der Verkäufer die Nacherfüllung von vornherein ablehnt, dies berechtigt den Käufer sofort zum Rücktritt.

Auch die arglistige Täuschung durch den Verkäufer entbindet den Käufer von Pflicht der Fristsetzung. Arglistige Täuschung ist z.B. die Falschangabe des Kilometerstandes (bei Gerbrauchtwagen) oder das Verschweigen eines bekannten Unfallschadens. Beides führt zu einem Wertverlust am Fahrzeug, sodass der Käufer auch in diesen Fällen sofort vom Vertrag zurücktreten kann.

Der Käufer verlangt nun schriftlich vom Verkäufer die Aufhebung des Vertrages. Um für evtl. folgende Rechtsstreitigkeiten einen Nachweis zu haben, sollte die Zustellung mit Nachweis erfolgen.

 

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