Wandlung Kfz-Kaufvertrag

Hat man sich gerade ein Auto gekauft und ist damit mehr in der Werkstatt, als es zu fahren, ist dies gerade bei einem Neuwagenkauf sehr ärgerlich. Der Käufer hat nicht selten den Wunsch, das sogenannte „Montagsauto“ schnellstmöglich zurückzugeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die sogenannte Wandlung des Kfz-Kaufvertrages auch durchaus möglich.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter der Wandlung Kfz-Kaufvertrag

Unter Wandlung des Kfz-Kaufvertrages versteht man die Rückabwicklung des geschlossenen Kaufvertrages und Rückgabe des Fahrzeugs an den Verkäufer. Bevor es dazu kommt, muss der Käufer den Mangel schriftlich beim Verkäufer beanstanden. Dieser bekommt dann, innerhalb einer angemessenen Frist, die Möglichkeit den Mangel zu beseitigen. Nach zwei misslungenen Versuchen das Fahrzeug in einen mangelfreien Zustand zu versetzen, kann der Kunde dem Verkäufer deutlich machen, dass er auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages besteht.

Auf gar keinen Fall soll sich der Kunde darauf einlassen, dass noch weitere Versuche unternommen werden, den Wagen zu reparieren und den Mangel zu beseitigen, denn dies gelingt in vielen Fällen nicht.

Wie geht die Wandlung des Kfz-Kaufvertrages vor sich?

Nachdem der Käufer dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt hat, dass er von dem Kaufvertrag zurücktreten möchte und die beiden Parteien sich hierauf verständigen, erhält der Verkäufer das Fahrzeug zurück und im Gegenzug bekommt der Käufer den Kaufpreis, abzgl. einer Nutzungsentschädigung, erstattet. Für Beschädigungen am Fahrzeug, die durch den Käufer verursacht wurden, ist dieser natürlich haftbar und auch hierfür wird ein Betrag in Abzug gebracht.

Außer der finanziellen Rückabwicklung besteht noch die Möglichkeit der Ersatzlieferung. Hier erhält der Käufer ein mangelfreies Kraftfahrzeug anstelle des Kaufpreises.

Worauf sollte man bei der Wandlung unbedingt achten!

  • der Mangel muss schriftlich angezeigt werden und bei Übernahme des Fahrzeugs bestanden haben
  • es muss ein rechtsgültiger Kaufvertrag bestehen
  • der Käufer muss zwei Mal die Möglichkeit zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist geben
  • der Wunsch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages muss ebenfalls schriftlich angezeigt werden

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