Wandlungsrecht nach Reparatur

Das Recht auf Wandlung gehörte im Kaufrecht zu den Gewährleistungsansprüchen bei vorliegendem Sachmangel und besagte, dass der Käufer bei einem Sachmangel das Recht hatte, die Kaufsache zurückzugeben und den bezahlten Kaufpreis dafür zurück zu erhalten.

Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 ist der „Rücktritt“, der im allgemeinen Schuldrecht geregelt ist, an die Stelle getreten. Der Rücktritt sagt im Grunde das Gleiche aus, wie die Wandlung.

Das Recht auf Wandlung hat jede natürliche Person, die den Gegenstand überwiegend zur privaten Verwendung nutzt.

Was ist, wenn die Kaufsache Mängel aufweist

Beispiel: Herr V kauft ein Laptop. Bei diesem Laptop gehen nach 4 Wochen Gebrauch die Scharniere kaputt. Herr V möchte eine Reparatur vom Verkäufer verlangen.

Der Mangel muss grundsätzlich schon beim Kauf vorgelegen haben, damit Herr V seine Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen kann.

Dies wird innerhalb von 6 Monaten nach Kauf angenommen, ohne das Herr V dies beweisen muss.

Herr V kann den Verkäufer schriftlich zur Nacherfüllung auffordern. Das heißt, er teilt dem Verkäufer den Mangel schriftlich mit und fordert ihn auf, den Mangel zu beheben.

Der Verkäufer kann entweder die Reparatur des Laptop anbieten oder die Lieferung eines mangelfreien Laptops vorschlagen. Grundsätzlich wählt er die Möglichkeit, die am kostengünstigsten ist. In dem vorliegendem Fall soll eine Reparatur ausgeführt werden.

Herr V erhält sein Laptop nach 14 Tagen zurück und geht davon aus, dass jetzt alles einwandfrei in Ordnung ist. Leider brechen die Scharniere nach weiteren 2 Wochen wieder. Er fordert den Verkäufer erneut auf, die Reparatur vorzunehmen. Nach einem weiteren Versuch des Verkäufers den Mangel zu beheben, stellt Herr V fest, dass die Reparatur schon wieder missglückt ist.

Vorgehen bei misslungener Nacherfüllung / Wandlungsrecht nach Reparatur

Da nun zwei Versuche, die defekten Scharniere des Laptops zur reparieren, misslungen sind, kann Herr V die Wandlung des Kaufvertrages verlangen. Er braucht keine weiteren Fristen zur Nacherfüllung setzen und darauf vertrauen, dass sein Laptop irgendwann mangelfrei sein wird.

Herr V schickt per Einschreiben (als Nachweis der Zustellung) eine schriftliche Erklärung
an den Verkäufer und teilt ihm hierin ausdrücklich mit, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, weil der Mangel nach 2 Versuchen nicht behoben werden konnte.

In der Regel muss der Verkäufer der Wandlung zustimmen und Herrn V den Kaufpreis zurückerstatten. Im Gegenzug erhält er sein Laptop zurück.

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