Wandlung Kaufvertrag

Unter der Wandlung eines Kaufvertrages versteht man die Aufhebung des Vertrages. Bei einem bestehenden Mangel bestand bis Ende 2001 eine gesetzliche Regelung, die einem Kunden das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages ermöglichte. Bis zu diesem Zeitpunkt bezeichnete man diesen Vorgang als „Wandlung“.
Seit dem 01.01.2002 trat die Schuldrechtsreform in Kraft, die grundsätzlich das Gleiche aussagt, wie die Wandlung. Auch hier hat der Kunde, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Wandlung Kaufvertrag

Grundsätzliche Voraussetzung für die Wandlung ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt. Die Nacherfüllung kann in Form von Reparatur oder aber Ersatzlieferung erfolgen und hat immer Vorrang vor der Wandlung. Ist die Nacherfüllung gescheitert, weil der Käufer die Frist nicht eingehalten hat, oder den Mangel nicht beseitigen konnte, berechtigt dies den Käufer vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Weitere Bedingungen sind:

  • ein rechtsgültig geschlossener Vertrag
  • eine mit Mängeln behaftete Kaufsache
  • der Mangel musste schon bei Übergabe der Kaufsache bestanden haben

Ausnahmen: arglistig verschwiegene Mängel oder das Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften, die nicht nachgebessert werden können. Hier hat der Käufer das Recht auf sofortige Wandlung des Kaufvertrages.

Ausschluss von der Wandlung Kaufvertrag

Unerhebliche Mängel (Mängel die den Gebrauch nicht beeinflussen), Mängel die dem Käufer vor dem Kauf bekannt waren und Mängel die durch den Käufer verursacht wurden, sind von der Wandlung ausgeschlossen. Bei der Wandlung müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, d.h. die Wandlung muss innerhalb dieser Zeiten vollzogen sein. Früher betrug die Frist bei beweglichen Kaufsachen 6 Monate. Heute gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsrecht von 2 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrages.

Wie formuliert man die Wandlung Kaufvertrag

Die Wandlung wird schriftlich, per Einschreiben (dient als Nachweis), an den Verkäufer gesandt.

Wer trägt die Kosten Wandlung Kaufvertrag?

Die Kosten, die dem Käufer durch die mangelhafte Kaufsache entstanden sind, müssen vom Verkäufer getragen werden. Allerdings ist der Käufer verpflichtet die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Zu den Kosten, die der Verkäufer trägt gehören u.a.

  • Kosten der Reparatur
  • Kosten für die evtl. Ersatzlieferung
  • Transport bei Abholung der mangelbehafteten Kaufsache
  • Versandgebühren, die dem Käufer durch Rückversand entstanden sind
  • angefallene Anwaltskosten, falls die Beauftragung notwendig war

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