Wandlung Kfz-Kosten

Hat der Käufer eines Autos Mängel an diesem festgestellt, obwohl er es gerade erst vor ein paar Wochen gekauft hat, ist dies für ihn sehr ärgerlich. Manchmal geht der Ärger soweit, dass man das schöne neue Auto nur wieder schnell zurückgeben möchte, was unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Die „Wandlung“ ist eines von mehreren Rechten des Käufers, wenn ein Mangel am Fahrzeug vorliegt. Dieser Mangel muss erheblich sein, so dass z.B. die Fahreigenschaften oder aber die Sicherheit beeinträchtigt sind. Ein weiterer Mangel besteht, wenn das Fahrzeug die vom Verkäufer zugesicherten Eigenschaften nicht vorweist oder sogar ein anderes, als das bestellte Fahrzeug geliefert wurde.

Inhaltsverzeichnis

Was der Wandlung vorausgeht

Zuersteinmal muss ein rechtskräftiger Kaufvertrag vorliegen. Wenn der Käufer den Mangel feststellt, muss er dem Verkäufer schriftlich zur Nacherfüllung auffordern. Für die Nacherfüllung setzt er dem Käufer eine angemessene Frist. Da die Nacherfüllung zu den Gewährleistungsansprüchen des Käufers gehört, müssen die hieraus entstandenen Kosten vom Verkäufer getragen werden.

Schlägt die Nacherfüllung nach 2 Versuchen fehl, besteht für den Käufer das Recht auf Wandlung, dass heißt, der Vertrag wird rückgängig gemacht.

Wie wird der Vertrag gewandelt

Der Käufer nimmt nach erfolgloser Nacherfüllung, oder aber abgelehnter Nacherfüllung, sein Recht auf Wandlung in Anspruch. Er teilt dem Verkäufer ausdrücklich mit, dass er den Kaufvertrag aufgrund des Mangels rückgängig machen will. Dies bedarf der Schriftform und sollte dem Verkäufer so zugestellt werden, dass der Käufer, im Falle eines folgenden Rechtsstreits, einen Nachweis vorlegen kann.

Wandlung Kfz-Kosten

Stimmt der Verkäufer der Wandlung zu, gibt der Käufer den Wagen an den Verkäufer zurück und bekommt im gleichen Zug den Kaufpreis erstattet. Vom Kaufpreis kann der Verkäufer noch eine Nutzungsentschädigung abziehen, damit er vermögensmäßig so gestellt ist, wie er es vor dem Verkauf war. Die Berechnung geht folgendermaßen vor sich:

entweder: Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer
________________________________

zu erwartende Gesamtlaufleistung

oder er setzt die 0,67 Prozent Regel bei der Berechnung ein. Das heißt, dass er 0,67 Prozent vom Kaufpreis je 1000 gefahrene Kilometer in Ansatz bringt.

Bei Gebrauchtwagen wird zur Berechnung folgende Formel genutzt:

Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer
_______________________________
zu erwartende Restlaufleistung (Gesamtlaufleistung – km-Stand bei Übergabe)
Der Käufer ist auch verpflichtet, für evtl. durch ihn verursachte Schäden am Fahrzeug aufzukommen. Er kann, wenn ihm besondere Kosten durch das mangelhafte Fahrzeug entstanden sind, diese dem Verkäufer in Rechnung stellen. Dies können Kosten für Fahrten zur Werkstatt sein, wenn diese von seinem Wohnort weiter entfernt ist.

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