Eigentlich sollte man sich vor Abschluss eines Vertrages gründlich informieren und Vergleiche zwischen den Angeboten ziehen, damit es nicht zu Fehlentscheidungen kommt. Stellt der Versicherungsnehmer dann doch fest, dass er den Vertrag übereilt unterzeichnet hat, weil er im Nachhinein günstigere Angebote gefunden hat, kann er vom Vertrag zurücktreten. Denn grundsätzlich hat jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit zum Widerruf.
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Fristen für den Widerruf
Versicherungen sind verpflichtet, ihre Kunden über das Widerrufsrecht zu belehren. Diese Belehrung findet man unter § 8 VVG in den Unterlagen der Versicherung. Bei der Kfz Versicherung hat der Versicherungsnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt mit Zugang der unterzeichneten Vertragsunterlagen und der Belehrung über das Widerrufsrecht. Für den Fall, dass die Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist, verlängert sich die Frist bis zu einem Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags. Sei es ein günstigerer Anbieter, oder aber die Versicherung wird nicht mehr benötigt, diese und viele andere Gründe kann der Versicherungsnehmer haben um von dem Vertrag zurücktreten zu wollen. Er muss aber innerhalb der Widerrufsfrist keinen Grund für seinen Rücktritt angeben.
Form des Widerrufs / Rücktritt Kfz-Versicherung
Der Rücktritt von der Versicherung kann formlos und ohne Angabe von Gründen erfolgen, muss aber innerhalb der Frist abgesandt werden. Da die Kfz-Versicherung ab Zulassung des Fahrzeuges haftet, erlischt der Versicherungsschutz bei einem Widerruf sofort. Das heißt, der Versicherungsnehmer muss der Zulassungsstelle unverzüglich eine neue Versicherung vorlegen, weil ein angemeldetes Fahrzeug, laut Gesetz, grundsätzlich versichert sein muss.
Welche Kosten entstehen bei einem Rücktritt Kfz-Versicherung
Die gekündigte Versicherung stellt dem Versicherungsnehmer üblicherweise eine Rechnung über die Versicherung aus, auch wenn der Versicherungsschutz nur kurz bestanden hat. Der „normale“ Beitrag für die Versicherung wird auf ein Jahr gerechnet, daher fällt für den kurzzeitig bestandenen Versicherungsschutz der Beitrag höher aus (Tagessatz). Sofern noch keine Leistungen von dem Versicherungsnehmer in Anspruch genommen wurden, zahlt die Versicherung die zuviel gezahlten Beiträge zurück.
Rücktritt vom Vertrag durch das Versicherungsunternehmen
Auch das Versicherungsunternehmen hat das Recht von einem Vertrag zurückzutreten.
Dies geschieht z.B. wenn ein Versicherungsnehmer mit der Erstprämie in Verzug gerät und auch auf Mahnungen nicht reagiert, denn von der Prämienzahlung ist das Versicherungsverhältnis abhängig. Macht das Unternehmen seine Forderungen nicht innerhalb von 3 Monaten gerichtlich geltend, so ist dies als Rücktritt anzusehen.
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