Wandlung Kaufvertrag Kfz privat

Kauft man ein Kfz von einem privaten Verkäufer, birgt dies ein gewisses Risiko. Denn in den meisten Fällen wird die Gewährleistungshaftung in den vorgedruckten Verträgen ausgeschlossen. Der Käufer kauft das Fahrzeug „wie besehen“ und wie er es evtl. Probegefahren hat.

Inhaltsverzeichnis

Wann ist eine Wandlung möglich

Eine Wandlung bzw. Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Kfz von einem Privatverkäufer ist nur dann möglich, wenn der Verkäufer eine Garantie für bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs übernommen hat oder wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Unter Arglist versteht man in diesem Fall, das absichtliche Verschweigen eines vorhandenen Mangels, der dem Verkäufer bekannt war.

Gerne werden Unfallschäden verschwiegen, aber auch falsche Angaben zu Baujahr, Erstzulassung und km-Stand gemacht, weil sie den Wert des Fahrzeuges mindern.

Der Käufer ist in der Beweispflicht, d.h. er hat nachzuweisen, das der Mangel vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde und auch die Garantieübernahme muss er beweisen können.

Was ist wichtig bei einem Autokauf von Privat

Wichtig ist bei dem Autokauf von einer Privatperson, die Eigenschaften und die Garantieerklärung schriftlich zu fixieren. Eine Person, die den Käufer begleitet, ist für den Fall das es zu Differenzen kommt, ein geeigneter Zeuge.

Wie erfolgt die Wandlung bei einem Kaufvertrag Kfz von Privat

Zuerst gibt man dem Verkäufer eine Frist um den Mangel zu beseitigen oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu liefern.
Ist dies nicht möglich, oder der Verkäufer verweigert dies, kann der Käufer den Kaufpreis mindern, oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Dies gilt nur bei Vorliegen erheblicher Mängel, nicht für kleine Mängel, die ohne großen Aufwand und Kosten beseitigt werden können.

Der Käufer erklärt den Rücktritt schriftlich und für den Fall, dass es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt, mit einem Nachweis über die Zustellung (Einschreiben).

Sind Käufer und Verkäufer sich einig über die Aufhebung bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag, zahlt der Verkäufer den Kaufpreis, gegen Aushändigung des Fahrzeuges, an den Käufer zurück.
Beachten sollte man, dass ab einem gewissen Fahrzeugalter immer mit Mängeln zu rechnen ist.

Alles zum Thema Wandlung finden sie auf den folgenden Seiten.