Wandlung Vertrag

Die Wandlung eines Vertrages bedeutet die Rückzahlung des Kaufpreises gegen die Rückgabe der Kaufsache. Den Begriff „Wandlung“ gibt es im BGB nicht mehr, er wird aber noch häufig in Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Kauf- und Werkverträgen genutzt.

Im BGB lautet die Wandlung seit dem 01.01.2002 nach Inkraftreten der neuen Schuldrechtsreform „Rücktritt“. Der Rücktritt besagt im Wesentlichen das Gleiche, wie die frühere „Wandlung“.

Inhaltsverzeichnis

Wer kann eine Wandlung des Vertrages erklären

Jeder Verbraucher, kann unter gegebenen Voraussetzungen eine Wandlung vom Vertrag erklären. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zur privaten Verwendung abschließt.

Die Wandlung wird gegenüber dem Verkäufer einer Sache erklärt, wenn diese Sache Mängel aufweist.

Was zählt als Mangel

Zu den sogenannten Sachmängeln gehört, dass z.B. die Beschaffenheit einer Kaufsache nicht so ist, wie sie vertraglich vereinbart wurde. Ebenso stellt es einen Mangel dar, wenn eine vereinbarte Eigenschaft fehlt (Käufer hat eine wasserdichte Uhr bestellt, stellt aber fest, das sie nicht wasserdicht ist).
Weiter zählt als Mangel, wenn die Ware sich nicht zu dem vorgesehenen Zweck eignet.

Weitere Mängel:
Fehllieferung oder das liefern einer geringeren Menge
Montagefehler oder -Schäden (zerkratzte Oberfläche)

Voraussetzungen für die Wandlung

Bekommt ein Käufer eine Kaufsache geliefert, die sich später als mangelhaft herausstellt, muss er den Verkäufer schriftlich davon in Kenntnis setzen. Er setzt dem Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung (Nacherfüllung), die angemessen ist. Der Verkäufer hat innerhalb dieser Frist das Recht auf 2 malige Nachbesserung oder aber auf Ersatzlieferung.

Kann der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen aber auch keine Ersatzlieferung anbieten, kann der Käufer ihm gegenüber die Wandlung erklären.
Die Wandlung sollte schriftlich, mit einem Nachweis über die Zustellung, erfolgen. Der Käufer sollte inhaltlich zum Ausdruck bringen, dass er wegen des Mangels vom Kaufvertrag zurücktritt. Die Erklärung bedarf keiner besonderen Form.

Falls die Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist, ohne das der Mangel beseitigt wurde, aber auch wenn der Verkäufer die Nacherfüllung von vornherein ablehnt, kann der Käufer die Wandlung sofort erklären.

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