Wandlung Kfz Leasing

Eine Wandlung beim Leasing von Fahrzeugen ist grundsätzlich möglich. Man unterscheidet hierbei zwischen dem Rücktritt vom Kaufvertrag über das Leasingfahrzeug und dem Rücktritt vom Leasingvertrag.

Der Rücktritt vom Leasingvertrag ist eine Sache zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber. Der Leasingnehmer kann sich vor Ablauf der Laufzeit und unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Vertrag lösen. Die Bestimmungen hierfür sind vertraglich festgehalten.

Dies kommt aber selten vor, da in den meisten Leasingverträgen die gesetzliche Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer abgetreten wird. Somit muss dieser sich, im Falle eines Mangels, an den Verkäufer wenden.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die Wandlung eines KFZ Leasings!

Grundsätzlich gelten die gleichen Bedingungen für die Wandlung bei Kfz Leasing, wie bei einem Autokauf. Das heißt, das Fahrzeug muss einen Mangel aufweisen, der den üblichen Gebrauch einschränkt. Es gibt allerdings noch weitere zu beachtende Punkte, die nicht allgemein genannt sind, da sie auf die individuell vereinbarten Vertragsbedingungen ankommen.

Der Leasingnehmer ist verpflichtet vorhandene Sachmängel nachzuweisen und dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Wie bei einem Autokauf hat der Verkäufer 2 Versuche um den bzw. die Mängel zu beseitigen. Gelingt dies nicht, oder der Verkäufer verweigert die Nachbesserung, kann der Leasingnehmer die Wandlung des Kfz verlangen.

Pflichten des KFZ Leasingnehmers!

Der Leasingnehmer muss dem Leasinggeber unverzüglich mitteilen, wenn er Ansprüche wegen eines mangelhaften Fahrzeugs erhebt. Weiterhin ist er verpflichtet das Fahrzeug zurückzugeben, dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen und vorhandene Schäden zu ersetzen. Normale Gebrauchsspuren müssen nicht entschädigt werden, diese hat er schon mit den Leasingraten abgegolten.

Der Verkäufer muss bei der Wandlung eine vom Käufer evtl. geleistete Sonderzahlung und die bereits gezahlten Leasingraten zurückerstatten.

Besonderheiten bei Wandlung Kfz Leasing!

Weist das Fahrzeug gravierende Mängel auf, die die Nutzung für den Leasingnehmer über längere Zeit unmöglich machen, kann er die Zahlung der Leasingraten für diesen Zeitraum aussetzen. Dies muss er schriftlich anzeigen. Bevor er aber die Ratenzahlung einstellt, sollte er sich rechtlich beraten lassen, da die Bedingungen in Leasingverträgen sehr unterschiedlich sind. Mit einer nicht gerechtfertigten Einstellung der Zahlung riskiert der Leasingnehmer die fristlose Kündigung des Leasingvertrages.

 

Alles zum Thema Wandlung finden sie auf den folgenden Seiten.