Wandlung Kfz bei erhöhtem Kraftstoffverbrauch?

Vor dem Kauf eines neuen Autos werden Sie sich sicherlich erst einmal umfassend über das Fahrzeug und seine Eigenschaften, so wie technischen Details, informieren.
Dazu gehört nicht nur die technische Ausstattung und eine evtl. gewünschte Sonderausstattung, wichtig ist für viele Autokäufer auch der Kraftstoffverbrauch.

Prospekte u.a. Material vom Autoverkäufer und auch vom Hersteller geben Ihnen Informationen darüber, was der Wagen für Verbrauchswerte aufweist und zwar aufgeschlüsselt nach innerorts, außerorts und auch kombiniert.

Wenn Sie dann Ihr Fahrzeug erhalten haben und feststellen, dass der Kraftstoffverbrauch höher ist als angegeben, sind Sie vermutlich erst einmal verärgert und verlangen eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, denn heutzutage sind die Spritkosten allgemein recht hoch und das nimmt niemand gern in Kauf.

Inhaltsverzeichnis

Wann ist die Rückabwicklung möglich?

Ein erhöhter Kraftstoffverbrauch stellt nicht unbedingt einen erheblichen Mangel am Fahrzeug dar.
Denn es kommt darauf an, nach welcher Richtlinie der Kraftstoffverbrauch ermittelt wurde.
Hierzu siehe Fall: Urteil OLG Hamm (Az. 2 U 163/14).

Oftmals ist es so, dass die Herstellerangaben über den Kraftstoffverbrauch nicht unbedingt den tatsächlichen Werten entsprechen. Hier können Sie grundsätzlich die Wandlung des Vertrages verlangen, wenn der Wagen über 10 Prozent mehr als angegeben an Kraftstoff verbraucht.

Eine weitere Alternative besteht darin, dass Sie den Wagen behalten und eine Kaufpreisminderung vom Verkäufer verlangen. Eine Kaufpreisminderung zu verlangen ist auch möglich, wenn der Wagen zwar mehr als angegeben, aber unter 10 Prozent mehr verbraucht. Nur eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist in diesem Fall nicht möglich.

Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Verkäufer sollten Sie sich auf jeden Fall rechtlich beraten lassen. Meistens wird ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen, der die Möglichkeit hat, den Kraftstoffverbrauch zu prüfen. Dies ist der sicherste Weg, denn auch andere Ursachen können für den erhöhten Kraftstoffverbrauch in Frage kommen, wie z.B. der Fahrstil des Fahrers, die Bereifung des Fahrzeuges, Witterung, Straßenbeschaffenheit und auch Beladung des Wagens. Am besten ist es, wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die die Kosten für einen evtl. Rechtstreit übernimmt, denn die Kosten hierfür sind sehr hoch. Auch der Sachverständige will bezahlt werden und dies allein ist schon ein hoher Kostenfaktor.

Was geschieht, wenn ein überhöhter Kraftstoffverbrauch ermittelt wird

Wenn sich tatsächlich herausstellt, dass der Wagen mehr als 10 Prozent überhöhten Kraftstoffverbrauch aufweist, dann liegt ein erheblicher Sachmangel vor und Sie können Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

Hier besteht für den Verkäufer die Möglichkeit auf Nachbesserung oder aber auf Ersatzlieferung. Die Nachbesserung bedeutet z.B., dass bei Vorliegen eines technischen Defektes, der Mangel behoben werden kann. Die Ersatzlieferung muß in der Form erfolgen, dass der Verkäufer Ihnen als Käufer ein gleiches bzw. vergleichbares Modell, dass aber den Mangel des erhöhten Kraftstoffverbrauches nicht aufweist.

Lehnt der Verkäufer dies grundsätzlich ab, oder kann weder die Nachbesserung erfolgreich durchführen, noch ein vergleichbares Modell beschaffen, sind Sie zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Wie funktioniert das mit dem Rücktritt

Sie als Käufer des Fahrzeuges müssen dem Verkäufer schriftlich mitteilen, dass Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten. Erzielen Sie und der Verkäufer eine Einigung über den Rücktritt, sind Sie verpflichtet das Fahrzeug an den Verkäufer zurückzugeben und Sie bekommen im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.
Der Verkäufer hat das Recht von Ihnen eine Nutzungsentschädigung, für bereits mit dem Fahrzeug gefahrene Kilometer, zu verlangen.

Entweder wird bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung die 0,67 Prozent-Formel eingesetzt, d.h. der Verkäufer berechnet pro 1000 von Ihnen gefahrene Kilometer, 0,67 Prozent des Kaufpreises.
Bei der anderen Möglichkeit zur Berechnung der Nutzungsentschädigung wird der Bruttokaufpreis des Fahrzeuges zugrunde gelegt. Somit ergibt sich folgende Berechnung:

Bruttokaufpreis X von Ihnen gefahrene Kilometer geteilt durch die zu erwartende Gesamtlaufleistung des Wagens

Schäden, die durch Sie am Fahrzeug entstanden sind, kann der Verkäufer Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen und von der Rückzahlung des Kaufpreises abziehen.