Rücktritt vom Kaufvertrag bei 0 % Finanzierung

Egal was Sie auch kaufen möchten oder in welchem Geschäft Sie sich umsehen: fast überall
sehen Sie Werbung für eine 0 % -Finanzierung. Ob Möbel, Haushaltsgeräte, Handys, Fernseher oder auch Autos, fast alles können Sie mit  einer zinslosen Finanzierung erwerben.

Kaum einer macht sich Gedanken darüber, warum heutzutage diese Art der Finanzierung auch für geringpreisige Waren möglich ist. Ganz klar: Die Verkaufszahlen und somit die Umsätze der Händler sollen dadurch gesteigert werden. Auch die Banken haben Vorteile davon: Sie bekommen dadurch evtl. neue Kunden, denn wer schon einen Kredit bei einer Bank hat, nimmt meistens auch weitere Angebote bei Bedarf an.
Die meisten Verbraucher nehmen dieses Angebot der zinslosen Finanzierung gerne wahr, ist doch der Wunsch nach einer neuen Waschmaschine oder gar einem neuen Auto so groß, dass man einfach nicht warten möchte, bis das „Sparschwein“ gefüllt ist.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet die Null-Prozent-Finanzierung

Der Verbraucher, der eine Ware über eine Null-Prozent-Finanzierung kauft, schließt eigentlich einen Kredit bei einer Bank ab, die mit dem Händler kooperiert. Der Käufer zahlt die Raten an das Kreditinstitut, welches dann den Kaufpreis an den Händler zahlt.

Kostenlos sind diese Finanzierungen meistens aber nicht für den Verbraucher. Oftmals werden Gebühren, wie z.B. Kontoführungsgebühren fällig.

Vorsicht vor Vereinbarung versteckter Rahmenkredite, sie werden oft im Kleingedruckten vereinbart, also genaues Hinsehen ist hier wichtig. Denn für diese Kredite gilt die 0 % Finanzierung nicht, hier sind die Zinsen meist sehr hoch. Eine solche Vereinbarung kann abgelehnt werden, jedoch ist nicht klar, ob dann die Null-Prozent-Finanzierung gewährt wird.

Kann der Kreditvertrag widerrufen werden?

Grundsätzlich kann ein Vertrag über einen Verbraucherkredit innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, allerdings ist dies bei einer echten 0 % – Finanzierung, die vor dem  21. März 2016 abgeschlossen wurde, nicht möglich gewesen.

Ausnahmen waren u.a. :  das Widerrufsrecht wurde vertraglich vereinbart, oder aber der Abschluss einer Restschuldversicherung war Voraussetzung für die Kreditgewährung.

Seit dem 21.03.2016 gilt auch bei einer echten Null-Prozent-Finanzierung ein gesetzliches Widerrufsrecht, vorausgesetzt die Kreditsumme beträgt mindestens 200,- Euro.

Wenn der Verbraucher den Kredit widerruft, ist er auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden, vorausgesetzt, die  Verträge stellen ein verbundenes Geschäft dar.

Rücktritt vom Kaufvertrag bei 0 % – Finanzierung

Vor dem 21.03.2016 war es bei einem vorliegenden Mangel so, dass bei nicht erfüllter oder misslungener Nachbesserung zwar das Recht bestand, vom Kaufvertrag zurückzutreten, die Raten mussten aber dennoch weiterhin bezahlt werden. Den Kaufpreis musste man sich aber bei dem Händler wieder holen, was sehr umständlich war.

Seit dem 21.03.2016 muss man, nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag, die Raten an die Bank nicht mehr bezahlen. Allerdings muss die Bank hierüber informiert werden.

Wie geht der Rücktritt vom Kaufvertrag vor sich

Voraussetzungen sind u.a. ein rechtsgültig geschlossener Kaufvertrag und dass der Mangel an der Kaufsache beim Kauf schon vorhanden war, bzw. während der Gewährleistungsfrist auftritt.

Ebenso muss eine zweimalige Nachbesserung (z.B. Reparatur) innerhalb einer angemessenen Frist fehlgeschlagen sein.

Der Käufer muss, wenn er den Mangel feststellt, den Händler darüber unverzüglich informieren und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Der Händler hat nun die Wahl zwischen der Lieferung einer mangelfreien Sache, oder der Reparatur. Kann er keinen mangelfreien Ersatz liefern und die Nachbesserung schlägt nach 2-maligen Versuchen fehl, oder aber er verweigert die Nachbesserung, dann hat der Käufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Dieses wird vom Käufer schriftlich, am besten per Einschreiben (Beleg dient als Nachweis), dem
Verkäufer mitgeteilt.  Der Käufer muss nun die Kaufsache an den Verkäufer zurückgeben und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet.

Für die Rückgabe eines Autos, aufgrund von erheblichen Mängeln, gilt folgende Regelung:
Der Käufer gibt das Fahrzeug an den Verkäufer zurück und der Kaufpreis wird ihm erstattet. Der Verkäufer kann aber für bereits gefahrene Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen und diese von der Rückzahlung abziehen.