Widerrufsrecht bei Kaufverträgen im Internet

Als Widerruf wird bezeichnet, dass ein Verbraucher aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts einen Vertrag auflöst. Dieses ist eine einseitige Erklärung. Letztendlich kommt ein Vertrag, lt. BGB,  erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist rechtsgültig zustande.

 

Als Käufer einer Sache haben Sie laut den Vorschriften über Fernabsatzverträge das Recht, die Ware, die Sie gekauft haben, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zurückzugeben, bzw. den Kaufvertrag zu widerrufen. Dies gilt grundsätzlich auch für Käufe, die im Internet getätigt werden.

D.h. Sie können innerhalb dieser 14-tägigen Frist die Ware, die Sie gekauft haben, ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Inhaltsverzeichnis

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Sobald Sie die Ware vollständig erhalten haben, beginnt die Widerrufsfrist. Allerdings ist vorausgesetzt, dass der Verkäufer auf seiner Internetseite ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat, bzw. Sie in schriftlicher Form darüber aufgeklärt hat, bevor Sie die Bestellung aufgegeben haben.

 

Wurde dieses vom Verkäufer / Händler versäumt, beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn er es schriftlich nachgeholt hat. Versäumt der Verkäufer es ganz, Sie über die gesetzlich geltenden Bestimmungen zum Widerrufsrecht zu informieren, endet die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage nachdem Sie die Ware erhalten haben.

Wie wird der Widerruf erklärt?

Der Widerruf kann telefonisch erfolgen, muss dem Verkäufer / Händler gegenüber allerdings eindeutig erklärt werden.

Besser ist es immer, den Widerruf in schriftlicher Form mitzuteilen, dies kann entweder per E-mail oder Fax, aber auch in Briefform erfolgen. Die Hauptsache ist, Sie haben einen Nachweis darüber, dass der Widerruf rechtzeitig erklärt wurde (hier gilt das Absendedatum).

Für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, ist dieser Nachweis auf jeden Fall erforderlich.

Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen,

siehe Urteil vom Bundesgerichtshof 16. März 2016  (Az. VIII ZR 146/15)

Was folgt auf die Widerrufserklärung?

 

Innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Widerruf, muss die Ware auf den Versandweg zum Verkäufer / Händler gebracht werden.

Die Haftung, bei Verlust oder Beschädigung der Ware, trägt der Verkäufer, allerdings müssen Sie für diesen Fall nachweisen können, dass die Ware auch wirklich versandt wurde.

 

Im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis zurück zu überweisen.

 

Die Versandkosten für die Rücksendung der Ware tragen Sie selbst, es sei denn, der Verkäufer ist bereit sie zu übernehmen. Die Versandkosten, die bei der Bestellung aufgeführt wurden und die Sie ja mit dem Preis der Ware überwiesen haben, bekommen Sie vom Verkäufer zurückerstattet.

 

 

Widerrufsrecht – einige Ausnahmen gibt es!

 

Bestellen Sie z.B. Lebensmittel, oder andere verderbliche Ware, oder auch Waren, die aus hygienischen Gründen nicht für eine Rückgabe in Betracht kommen, entfällt das Widerrufsrecht und somit können Sie nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten.

 

Gleiches gilt für extra angefertigte Waren, die für Sie auf Maß hergestellt worden sind.

 

Auch hier haben Sie Widerspruchsrecht

 

Das Widerspruchsrecht besteht auch dann, wenn eine Ware online bestellt, aber in einem Ladengeschäft abgeholt wurde. Einige Verkäufer berufen sich darauf, dass es sich dann nicht um einen Fernabsatzvertrag handeln würde.

 

Um einen Fernabsatzvertrag handelt es sicher aber, wenn der Vertrag ausschließlich durch die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Es ist dann unerheblich, wie die Ware empfangen und wie der Kaufpreis gezahlt wurde.

 

Siehe Beispiel: AG Charlottenburg (Urteil vom 18.02.2016, 211 C 213/15)

 

Anders sieht es aus, wenn Sie sich in einem Ladengeschäft ausführlich beraten lassen und dann die Ware per Fernkommunikationsmitteln bestellen, hier kann man davon ausgehen, dass die Vertragsverhandlungen im Geschäft stattgefunden haben.

 

 

Neben den Widerrufsrechten bei Einkäufen im Internet, bestehen aber auch die gesetzlichen Gewährleistungsrecht. Hier gilt allerdings, dass nur bei vorhandenen Mängeln an der Ware Gewährleistungsansprüche bestehen. Die Folgen sind natürlich ähnlich wie bei einem Widerruf:

Kommt der Verkäufer einer Ersatzlieferung oder einer Reparatur nicht nach, oder verweigert dies, berechtigt es den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag.