Wenn die Abgaswerte nicht stimmen: Wandelung bei der Steuer?

 

kft-steuerFür die Automobilindustrie bestimmten die falschen Angaben über die Abgaswerte das laufende Jahr. Egal welcher Hersteller, fast alle bekannten Automarken waren vom Abgasskandal betroffen. Nachdem in den USA hohe Strafen für die Unternehmen im Fokus standen, nahm sich das Kraftfahrt-Bundesamt den Vorwürfen an. Festgestellt wurde, dass von 58 getesteten Modellen 56 Modell hohe Stickoxidwerte aufwiesen. Das zeigt, dass die Hersteller manipuliert haben.

Was ist mit der Kfz-Steuer?

Hohe Abgaswerte machen sich in der Berechnung der Kfz-Steuer bemerkbar. Für Benzin-Pkws wird die Steuerlast mit 2 Euro und bei Diesel-Fahrzeugen mit 9,50 Euro je angefangen 100 cm³ berechnet. Diese Werte berücksichtigen auch die CO2-Emissionswerte. Die gezeigte Berechnung ist für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1.Juli 2009 gültig. Für jede Person, die nach dem 30.06.2009 ein Fahrzeug kaufte, fließen die Abgaswerte in die Kfz-Steuer-Berechnung ein

Interessante Gerichtsurteile

Nach Bekanntwerden der Manipulation der CO2-Emissionswerte der verschiedenen Fahrzeughersteller hagelte es erst einmal Klagen vor dem Braunschweiger Landgericht gegen den in Wolfsburg ansässigen Konzern. Diese Klagen scheiterten. Das Landgericht München sieht den Sachverhalt anders als die Kollegen des Landgerichts Braunschweig. Im Mai 2016 fällte das Landgericht München I mit Aktenzeichen 23 O 23033/15 ein Urteil zugunsten des Käufers. Nach dem Urteil kann der Käufer das Fahrzeug an den Händler zurückgeben; der Händler ist verpflichtet den vollen Kaufpreis zu erstatten. Dieser Meinung schloss sich auch das Landgericht Bayreuth mit dem Hinweisbeschluss 21 O 34/16 an; dieses Verfahren war zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht abgeschlossen.

Was ist der Abgasskandal im rechtlichen Sinn

Nach dem Schuldrecht ist die Manipulation der Abgaswerte eine arglistige Täuschung und damit ein arglistig verschwiegener Mangel. Diese Faktoren reichen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag (früher: Wandlung) vorzunehmen.

Möglichkeiten des Käufers

Der Käufer fordert den Händler auf, den Mangel anzuerkennen und für die Behebung einzustehen sowie auf den Verzicht der Verjährungseinrede. Um den Mangel zu beseitigen räumt der Käufer dem Verkäufer eine Nacherfüllungsfrist nach § 439 BGB ein. Der Käufer kann aber auch auf einen Umtausch des manipulierten Fahrzeugs gegen ein einwandfreies bestehen. Käufer sollten ihre Ansprüche schriftlich verfassen; telefonische Zusagen gelten bei Gericht nicht als Beweis (Aussage gegen Aussage).

Antwortet sich der Verkäufer nicht auf das Schreiben, bleibt dem Käufer noch die Möglichkeit offen, vom Kaufvertrag zurückzutreten (einst: Wandlung). Alternativ kann er eine Minderung des Kaufpreises und, wenn ihm Schaden entstanden ist, Schadenersatz fordern. Gewährleistungen aufgrund von Mängel verjähren nach zwei Jahren, beginnend mit der Auslieferung des Fahrzeugs. Bei einer arglistigen Täuschung durch den Hersteller verlängert sich die Frist auf drei Jahre.